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ENERGIEBERATUNG FÜR PRIVATE HAUSEIGENTÜMER

Sie möchten Ihre Energiekosten durch energetische Modernisierungsmaßnahmen
reduzieren? Und gleichzeitig den Wohnkomfort und den Wert Ihrer Immobilie steigern?  Sie
können hierfür staatliche Fördermittel nutzen!

Unsere Vor-Ort-Energieberatung (BAFA) ist die Grundlage für jede energetische
Modernisierungsmaßnahme. Die Vor-Ort-Energieberatung umfasst die Ermittlung der
wesentlichen Gebäudedaten. Diese betreffen die Bauteile (Dach, Außenwände, Fenster,
Türen und Keller) und die vorhandene Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung).

Der auf dieser Grundlage erstellte schriftliche Energieberatungsbericht enthält als
wesentlichen Bestandteil ein energetisches Sanierungskonzept; er enthält Vorschläge, wie
Sie den Energiebedarf Ihres Wohngebäudes durch Modernisierungsinvestitionen senken
können. Der Energieberatungsbericht wird Ihnen übergeben und ausführich besprochen.

Der Energieberater berücksichtigt neben den wesentlichen Gebäudedaten vor allem auch
Ihre persönlichen Lebensumstände und Wünsche. Sie erhalten am Ende eine klar
strukturierte und nachvollziehbare Empfehlung.

Für ein optimales Ergebnis der Vor-Ort-Energieberatung sind folgende Dinge von besonderer
Bedeutung:
1. eine präzise Berechnung der Wirtschaftlichkeit als fundierte Grundlage Ihrer
Investitionen.
2. eine Fördermittelberatung zur Ausschöpfung der staatlichen Förderungen (z.Bsp. KfW).

Beides ist immer Bestandteil unserer Energieberatungen. Darüber hinaus berechnen wir für
Sie die zu erwartende Wertsteigerung Ihrer Immobilie.

Und weil unsere durchgeführten Energieberatungen alle einer strengen Qualitätskontrolle
unterliegen und wir uns daran auch messen lassen, werden unsere Energieberatungen
staatlich gefördert - und zwar zurzeit mit bis zu 50% der Kosten*.

Das ist Ihr Zusatzvorteil.
AKTUELLES
Energieberatung vom Energie-Effizenzexperten
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Neue Richtlinie seit März 2015

Das Bundesministerium für Wirtschaft und  
Energie hat die Richtlinie über die Förderung  
der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort  
(Vor-Ort-Beratung) geändert.  
Die Zuschüsse für Vor-Beratungen werden  
erhöht, für Wohnungseigentümer-
gemeinschaften wird ein neuer Zuschuss  
eingeführt.  

Künftig werden folgende Zuschüsse gewährt:

1. für eine Vor-Ort-Beratung max. 800 Euro  
bei Ein- und Zweifamilienhäusern, max. 1.100  
Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei  
Wohneinheiten;
2. für eine zusätzliche Erläuterung des  
Energieberatungsberichts in einer  
Wohnungseigentümerversammlung/ Beirats-
sitzung max. 500 Euro.

Eine in den Energieberatungsbericht integrierte  
thermografische Untersuchung und/oder  
Stromeinsparberatung wird dann nicht mehr  
gefördert.
Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes

Kompetenz ist unser Geschäft