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Warum benötige ich einen Sachverständige für
Energieeffizienz?

Jedes Haus ist anders: Holz- oder Steinhaus, einfach- oder zweifach verglaste Fenster,
große oder kleine Fensterflächen, Flach- oder Satteldach, 3 oder 16 Zimmer, Öl- oder
Gasheizung?

Wer eine energetische Modernisierung plant, muss sich zunächst gründlich mit der eigenen
Immobilie auseinandersetzen.

• Was ist die Ausgangssituation?
• Wie kann ich den Energiebedarf senken?
• Welche Maßnahmen sind sinnvoll und wie kann ich diese kombinieren?
• Welche Maßnahmen sollten nicht realisiert werden, weil sie Bauschäden verursachen
können?

Antworten auf diese Fragen hat der Sachverständige für Energieeffizienz. Er ist der
Experte, wenn es um die energetische Sanierung von Wohngebäuden geht und Ihr
wichtigster Ansprechpartner.
AKTUELLES
Energieberatung vom Energie-Effizenzexperten
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Neue Richtlinie seit März 2015

Das Bundesministerium für Wirtschaft und  
Energie hat die Richtlinie über die Förderung  
der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort  
(Vor-Ort-Beratung) geändert. Mit der neuen  
Richtlinie vom 29. Oktober 2014 soll die  
Attraktivität des Förderprogramms gesteigert  
werden. Die neue Richtlinie trat zum 1. März  
2015 in Kraft.

Die Zuschüsse für Vor-Beratungen werden  
erhöht, für  
Wohnungseigentümergemeinschaften wird ein  
neuer Zuschuss eingeführt.  

Künftig werden folgende Zuschüsse gewährt:

1. für eine Vor-Ort-Beratung max. 800 Euro  
bei Ein- und Zweifamilienhäusern, max. 1.100  
Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei  
Wohneinheiten;
2. für eine zusätzliche Erläuterung des  
Energieberatungsberichts in einer  
Wohnungseigentümerversammlung/ Beirats-
sitzung max. 500 Euro.

Eine in den Energieberatungsbericht integrierte  
thermografische Untersuchung und/oder  
Stromeinsparberatung wird dann nicht mehr  
gefördert.
*) bis 29.02.2015 maximal 400 Euro
Welche Leistungen kann ich mit dem Sachverständigen für
Energieeffizienz vereinbaren?

Die Bestandsaufnahme
Zunächst erhebt der Sachverständige den energetischen Ist-Zustand Ihrer Immobilie. Neben
der Gebäudeaußenhülle - also den Wand- und Dachflächen, den Fenstern und Türen -
beurteilt der Sachverständige auch die Qualität der vorhandenen Heizungsanlage. Nach der
Bestandsaufnahme wissen Sie, was die Schwachstellen Ihren Immobilie sind.

Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen
Ihr Sachverständiger wird Ihnen auf Basis der Bestandsaufnahme Vorschläge unterbreiten,
wie Sie die identifizierten Schwachstellen beseitigen können und welche Kosten damit
verbunden sind. Fragen Sie Ihren Sachverständigen auch nach der Wirtschaftlichkeit der
empfohlenen Maßnahmen! Bei der Kosten-Kalkulation sollten die Förderprogramme der KfW
unbedingt berücksichtigt werden.

Baubegleitung
Neben der richtigen Planung ist die fachmännische Umsetzung der Maßnahmen
entscheidend, um das Energieeinsparpotenzial vollständig auszuschöpfen und Bauschäden
zu vermeiden. Deshalb empfiehlt es sich - insbesondere bei umfassenden
Modernisierungsvorhaben - einen Sachverständigen mit der Baubegleitung zu beauftragen.
Bei einer Baustellenbegehung sieht der Experte sehr schnell, ob die Bauvorgaben korrekt
eingehalten wurden oder ob Nachbesserungsbedarf besteht. Außerdem wird Ihr
Sachverständiger Sie nach der Baufertigstellung in die sachgerechte Beheizung und Lüftung
Ihrer modernisierten Immobilie einweisen.
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Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes

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