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Sie haben einen Schaden an Ihrer Immobilie festgestellt und sind auf der Suche
nach einem unabhängigen Sachverständigen? Dann sind Sie hier richtig: das
Sachverständigen- und Ingenieurbüro SVB Binder erstattet unter anderem
Bauschadensgutachten bzw. Beweissicherungsgutachten vom Einfamilienhaus bis
zur Gewerbeimmobilie im Großraum Berlin - Brandenburg und darüber hinaus.

Beweissicherung, Bauschadensgutachten
Je nach dem Anlass der Begutachtung werden unterschiedliche Anforderungen an
ein Gutachten gestellt.

Sind zum Beispiel Schäden durch Fremdeinwirkungen abzuwehren oder
nachzuweisen, so ist zunächst eine Beweissicherung von Vorteil.

Bauschäden sind zu begutachten, um das Ausmaß und die Ursache zu erfassen und
ggf. durch Untersuchungen resp. weiterführende Untersuchungen zu belegen.

Ein weiterführendes Gutachten über Art und Kosten einer evtl. Sanierung ist
denkbar, um den Schaden/die Schadensbeseitigungskosten usw. monitär näher zu
beziffern.
Wann wird eine Beweissicherung benötigt?
Kosten
Leistungsumfang und -art werden individuell vereinbart und schriftlich als Auftrag
fixiert.

Die Leistungen werden nach Stundensätzen in Anlehnung an § 9 Justizvergütungs-
und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.

• Honorar für Sachverständigenleistungen
• Nebenkosten für Aufwendungen und Auslagen

Abrechnung: Honorar-Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
AKTUELLES
IMMOBILIEN
Energieausweise
Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue EnEV 2014.
Wir erstellen auch für Bestandsgebäude
Energieausweise: je nach Zulässigkeit Bedarfs-
oder Verbrauchsausweise....
BAFA-Beratung
Mit unserer Beratung zur energetischen
Sanierung (BAFA) erhalten Sie ein Konzept zur
Sanierung, verbunden mit den Möglichkeiten zu
Beantragung von KfW-Fördermitteln.
Auch die Beratung selbst wird vom Staat
gefördert...
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• im Nachgang
• während laufender Bauarbeiten
um berechtigte Ansprüche gegen
den Verursacher geltend machen
zu können.
• vor dem Beginn von geplanten Bauarbeiten
• nach dem Ende der Bauarbeiten
um den Zustand von Gebäuden, Straßen,
Wegen usw. zu dokumentieren und etwa
unberechtigte Ansprüche Dritter
abzuwehren zu können
Verkehrswertgutachten
Wir ermitteln den Verkehrswert für Ihre
Immobilie und erstatten ein Gutachten zum
Beispiel für Erbschaftsangelegenheiten oder zur
Vorlage bei Gericht...
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Verschärfung der EnEV seit 2016

Mit dem 01.01.2016 ist die letzte Novelle, der
am 01.Mai 2014 in Kraft getretenen
Energieeinsparverordnung (EnEV) für Gebäude
wirksam geworden.

Die seit Jahresbeginn geltenden strengeren
Energie-Einsparvorgaben betreffen
hauptsächlich Neubauten. Für sie wurden die
energetischen Anforderungen erhöht und an den
aktuellen Stand der Technik angepasst.

Bei der Sanierung bestehender Gebäude sind
keine Verschärfungen vorgesehen.
... www.haustechnikdialog.de
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